Frankfurt. Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord haben gestern nach einem Hinweis in einem Schrebergarten in Frankfurt mehrere illegale Greifvogelfallen und acht gefangene Greifvögel entdeckt und die Behörden informiert. Bei der anschließenden Durchsuchung des Geländes durch die Polizei wurden ein aktiver Habichtfangkorb – eine Lebendfalle für Greifvögel – und eine sogenannte Leiterfalle entdeckt.
Die Greifvögel – fünf streng geschützte Habichte und drei Mäusebussarde – waren alle unberingt und wurden beschlagnahmt. Sieben Vögel konnten später freigelassen werden, ein Mäusebussard wurde zum „Aufpäppeln“ in eine Pflegestation gebracht. An der Aktion beteiligten sich Beamte der Polizei Hofheim, Umweltexperten der Polizei in Frankfurt und Mitarbeiter der Kreisverwaltung.
Gegen den Besitzer des Grundstücks, bei dem es sich um einen Falkner handeln soll, wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz eingeleitet. Sollte ihm nachgewiesen werden, dass er die Fallen aufgestellt hat, drohen ihm der Entzug des Jagdscheins und bis zu fünf Jahre Haft. Warum der Mann eine solch große Menge lebender Tiere hielt und ob er die Vögel eventuell verkaufen wollte, ist Gegenstand der Ermittlungen. Laut Komitee liegt der Schwarzmarktpreis für einen Habicht zwischen 1.000 und 1.500 Euro.
Greifvögel gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten. § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, wild lebenden Tiere dieser Arten nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten.
Quelle: Komitee gegen den Vogelmord
Pressemitteilung 7. Januar 2016
Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord und Beamte der Polizei Oelde haben gestern Nachmittag in einem Waldstück östlich von Beckum (Kreis Warendorf) bei einer mehrstündigen Suchaktion fünf für Mensch und Tier hochgefährliche Fangeisen entdeckt.
Vier der verbotenen Fangeräte vom Typ „Schwanenhals“ waren „scharf“ und mit toten Tauben und Fleischresten beködert, um damit Greifvögel, Füchse und andere Beutegreifer ins Verderben zu locken. „Diese Fallen üben eine Klemmkraft von bis zu 500 Newton aus und können fürchterliche Verletzungen verursachen“, so Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Die Fallen wurden von der Polizei beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Weil die Eisen in direkter Nähe zu laut Komitee „täglich benutzten“ jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen und Futterstellen aufgestellt wurden, wurde ein für das Gebiet zuständiger Jäger noch gestern von der Polizei befragt. Sollte ihm nachgewiesen werden, dass er die Fallen aufgestellt hat, drohen ihm der Entzug des Jagdscheins und bis zu fünf Jahre Haft.
Da nicht klar ist, ob wirklich alle Fallen entdeckt und gefunden wurden, fordert das Komitee Spaziergänger und Hundehalter auf, bis auf weiteres vorsichtig zu sein und verdächtige Funde an die Polizei zu melden. Bei dem betroffenen Bereich handelt es sich um den Bereich der Bauernschaft Keitlinghausen.
Quelle: Komitee gegen den Vogelmord
Ein zu geringer Mindestabstand zu Nistplätzen bestimmter Vogelarten kann den Bau von Windkraftanlagen verzögern oder verhindern. Aktuelle Daten belegen nun auffällig viele Fälle von Greifvogelverfolgung im Umfeld solcher Anlagen.
Die nun ausgewerteten Meldungen des NABU und weitere Daten der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen eine ganz neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung im Umfeld von Windkraftanlagen.
Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen für Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden.
Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten hat dazu erst kürzlich fachlich fundierte Werte ermittelt. Der Mindestabstand beträgt beim seltenen Schreiadler sechs
Kilometer, bei Schwarzstorch, Stein- und Seeadler drei Kilometer, bei Arten wie Fischadler, Wanderfalke, Uhu und Weißstorch ein Kilometer, bei Kranich und Baumfalke und lediglich 500
Meter.
Um Windkraftanlagen trotzdem bauen zu können, werden daher offensichtlich häufig Horste der Vögel zerstört. Oft wird dazu einfach der Horstbaum der betroffenen Arten abgesägt, bei anderen
Fällen werden die Horste vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen. In bisher zehn Bundesländern wurden Fälle registriert. Besonders betroffen sind
windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Schwarzstorch. Viele Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Naturschützer gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Um in
Zukunft Täter überführen zu können, erwägt der NABU den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an gefährdeten Horststandorten.
Landkreis Dithmarschen: Keine Bruterfolge bei allen acht Seeadlerpaaren (zum Teil nachgewiesene
Vergiftungen).
Ergebnisse: Bestandsaufnahme von Seeadlern im Landkreis Dithmarschen 2015
UWE ROBITZKY & HORST RAND
Unseren Greifvögel- und Uhubestandsaufnahmen fügten wir in 2015 erstmals den Seeadler hinzu. Anlass waren bisherige falsche Einschätzungen des Bestandes durch den Seeadlerschutz selbst seit 2006,
im Wesentlichen aber ein jährlich zu beobachtender hoher Abgang bzw. Wechsel von Einzelvögeln und Paaren. Dieses wurde von den hier tätigen Adlerschützern entweder gar nicht erkannt oder deren
Ursachen häufig genug falsch interpretiert oder gar bestritten.
Im zeitigen Frühjahr 2015 wurden zunächst sieben Paare ausgemacht, davon vier mit Nest. Im späten Frühjahr konnte bei einem weiteren Paar Nestbau festgestellt werden, so dass wir einen
Gesamtbestand von acht Paaren besonderen Flächen zuweisen konnten. Die bevorzugten Aufenthaltsorte bzw. Brutorte ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung. Noch nicht geschlechtsreife
Einzelvögel, die ebenfalls immer wieder gesichtet wurden, sind nicht besonders dargestellt.
Paar 1 Speicherkoog:
Das Paar begann mit der Brut, kann jedoch nur wenige Tage gebrütet haben. Die Brutaufgabe geschah vermutlich störungsbedingt. Den Sommer über bis heute hin wird dort regelmäßig ein Paar
beobachtet, aber noch keine Herbstbalz. Die Ursache dafür ist unklar, sie wird aber in ortsbedingten Störungen vermutet.
Paar 2 Riesewohld:
Das Paar begann mit der Brut, brach diese aber gegen Ende der Brutzeit ab. Es konnten Eischalensplitter geborgen werden. Als Ursache werden Störungen durch Spaziergänger angenommen. Das Paar ist
seit Ende Juli verschollen! Ab etwa Anfang September ist ein verm. vierjähriges Adlermännchen neu im Revier.
Paar 3 Kudensee:
Das Paar begann mit der Brut und erbrütete zwei Junge. Wenige Tage später wurde die Aufzucht nachhaltig gestört, so dass die Jungen verstarben und vom Adlerweibchen vom Nest entfernt wurden. Die
Störungsursache konnte nicht ermittelt werden. Das Paar, bei dem es scheinbar inzwischen einen Partnerwechsel gab, hat ab August angefangen ein neues Nest zu bauen (MORD-HORST & WOLTER pers.
Mitt., eigene Erfahrungen). Über den Verbleib des ausgetauschten oder ersetzten Adlers ist nichts bekannt. Es ist nicht auszuschließen, dass dieses Paar im kommen-den Frühjahr deswegen nicht zur
Brut schreiten wird.
Paar 4 Hindorf:
Das Paar hatte das Nest erst im Frühjahr gebaut, begann auch mit der Brut und erbrütete zwei Junge. In der Ausflugsphase der großen Jungen wurden alle vier Adler im Nestbereich tot und zudem zwei
Giftköder geborgen. Als Ursache konnte Mevinphosvergiftung nachgewiesen werden (STRUWE-JUHL briefl. Mitt.)
Das Revier blieb bis jetzt verwaist.
Paar 5 Süderholm:
Dieses Paar konnte während der Balzzeit mehrfach bei Ausei-nandersetzungen mit dem Paar Nr. zwei beobachtet werden. Zu-dem wurde das Männchen mit Nistmaterial gesehen, weshalb wir in infrage
kommenden Wäldern nach einem Nest suchten. In die-ser Phase wurde das Männchen flugunfähig und wehrlos, aber noch lebend in einem Wald bei Bennewohld von einer Spazier-gängerin gefunden und zur
Wildtierhilfe in Fiel gegeben. Unmit-telbar danach verstarb der Adler. Die Untersuchung ergab, dass er einer Parathion-Vergiftung (E605) erlegen war. Zeitgleich ver-scholl auch das Weibchen. Bei
unserer Nachsuche fanden wir ei-nen Luderplatz und unweit davon einen toten Dachs, den zweiten Adler aber nicht. Luder und toter Dachs waren nicht mehr frisch und taugten zu keiner Untersuchung
mehr.
Das Revier blieb bis jetzt verwaist.
Paar 6 Schafstedt:
Das Paar balzte im Frühjahr, wurde bei Auseinandersetzungen mit anderen Paaren beobachtet, bauten aber kein eigenes Nest. Wir vermuten, dass sie sich störungsbedingt so verhielten. Das Paar
verscholl noch im Frühjahr, und das Revier ist bis jetzt verwaist.
Paar 7 Pahlen:
Das Paar balzte im Frühjahr und begann vermutlich sogar mit dem Nestbau, wurde dann aber vermutlich durch Waldarbeiten gestört. Sie sind jetzt wieder in der Herbstbalz und in ihrem Verhalten
entsprechend laut und auffällig.
Paar 8 Mötjensee:
Das Paar schien noch nicht brutwillig zu sein, baute aber im Frühjahr bereits an einem Nest (STRUWE-JUHL briefl. Mitt., eigene Er-fahrungen). Inzwischen ist es verschollen und das Revier bis
jetzt verwaist!
Bei acht Paaren im Frühjahr, von denen vier mit der Brut begannen, gab es nicht eine erfolgreiche Brut und sind jetzt zur Herbstbalz zudem nur noch drei vorhanden (Verlust von fünf Paaren = 62,5
%). Das Verhalten dieser drei verbliebenen Paare lässt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erkennen, ob sie im kommenden Frühjahr brüten werden, was man normalerweise jetzt erkennen können
sollte.
Es wurden bei drei Altadlern (= 18,75 % aller Altadler) und bei zwei Jungadlern als Todesursache Vergiftung über ausgelegte Giftköder nachgewiesen. Bei den anderen verschollenen Adlern nehmen wir
die gleiche Todesursache an (Gesamt: 11 Altadler = 68,75 % des Bestandes in einer Saison vergiftet!). Die anderen Adler wurden nur nicht gefunden. Das Sterben hatte mit den letzten Funden also
noch nicht aufgehört.
Obwohl wir beinah jährlich wiederkehrend darauf hingewiesen haben, dass wegen der „Vergiftungspraxis“ in Dithmarschen hier Adler eigentlich nicht überleben und erfolg-reich brüten könnten,
erschreckt dieses katastrophale Ergebnis dennoch. Dass dieses Bild so deutlich ausfiel, verdanken wir auch nur der Tatsache, dass wir uns in diesem Jahr erstmalig intensiv um den Seeadlerbestand
kümmerten. Ohne diese Tätigkeit wäre einiges nicht aufgefallen oder vermutlich, wie in den Jahren zuvor, bewusst „unter den Tisch gekehrt“ worden.
Die illegale Verfolgung bei dem Seeadlern korreliert mit den Werten illegaler Verfol-gung bei anderen Arten, wie Habicht, Mäusebussard und Uhu im gleichen Bereich.
Wie kann man nun Abhilfe schaffen und diesem illegalen Treiben wirksam begegnen? Alle zuständigen Verwaltungen, einschließlich der Projektgruppe SAS haben dieses Phänomen in der Vergangenheit,
obwohl immer wieder darauf aufmerksam gemacht, ignoriert und Folgekritik einfach ausgesessen. Solange das der Fall ist, wird es auch keine Veränderungen geben. Außerdem ist es ja auch niemand
gewesen!
Dem zuständigen Minister machten wir dazu ein paar Vorschläge, wie man diesem Phänomen beikommen könnte. Reaktionen, obwohl einige Monate her, gab es von Absichtserklärungen abgesehen darauf aber
noch nicht. Inzwischen aber sterben wei-tere streng geschützte Greifvögel. Wie dick muss das „Fell“ der Zuständigen wohl sein, dass sie das alles überhaupt nicht kümmert?
Für unterstützende Hilfen danken wir A. ABDULRAHMAN, D. BINCKEBANCK, R. DETHLEFS, I. EISENSCHMIDT, O. EKELÖF, I. HEDDE, S. MORDHORST, I. REIMERS, B. STRUWE-JUHL und G. WOLTER.
P.S. Die ganz genauen Horststandorte wurden aus Schutzgründen, bewußt auf dieser öffentlichen Seite nicht aufgezeigt.
Situation im Kreis Pinneberg:
Das Thema Greifvogelverfolgung hat in Deutschland leider immer noch eine große Bedeutung.
Die Täter arbeiten im Verborgenen, so dass zur Zeit nur ein Bruchteil überführt werden kann.
Eine solche Tat wird vom Gesetzgeber so schwer eingestuft, dass eine Freiheitsstrafe mit bis zu 5 Jahren möglich ist.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Gesetzgeber einen hohen Strafrahmen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vorgibt und gleichzeitig immer noch den Verkauf von derartigen Tatwerkzeugen (Tötungsfallen etc.) nicht unter Strafe stellt.
Auch Vergiftungen und illegaler Abschuss sind ein Thema.
Der NABU- Elbmarschen steht mit dem Komitee gegen den Vogelmord in Kontakt und verbessert aktuell seine Beweis -und Aufklärungsmethoden von solchen kriminellen Taten.
Wir bitten die Bevölkerung sehr darum die anliegenden Verhaltenstipps zu lesen und uns weiter zu unterstützen. Sie können bei dieser Vorgehensweise zum Schutz unserer Greifvögel beitragen.
Vielen Dank!!!
Die Feststellung von Greifvogelverfolgung in der freien Landschaft führt alleine
leider nur selten zur Ermittlung des Täters. Um zu gewährleisten, dass alle rechtlichen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden können, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden:
Spektakulärer Fall: 28 Mäusebussarde wurden mit Carbofuran vergiftet.
In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein häufen sich die Meldungen, aber nicht nur dort – in ganz Deutschland werden immer wieder Greifvögel vergiftet. Allein in Nordrhein-Westfalen kamen in den letzten Monaten 120 Tiere auf diese Weise zu Tode. In Baden-Württemberg wurde unlängst der bisher spektakulärste Fall bekannt. Dort entdeckten Vogelschützer Ende Januar 2011 28 tote Mäusebussarde, die mit dem verbotenen Pestizid Carbofuran vergiftet worden waren( NABU-Naturschutzbund Deutschland e.V.().
Roland Dilchert vom NABU Elbmarschen und Sönke Wieck vom NABU Elmshorn
In Wedel/Holstein in der Bündtwiete hat die Polizei von einem
Taubenzüchter diese Greifvogelfalle sichergestellt.
Foto: NABU-Elbmarschen mit Teleobjektiv
Pressecho:
Gegen den Taubenzüchter ist Anzeige wegen des
Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz
sowie wegen Diebstahls erstattet.
Am Sonntag war es zu dem Diebstahl der Tauben aus einem
Taubenschlag in Appen gekommen. Der Landwirt meldete den Verlust
seiner Tiere. Der Beamte der Polizeistation in Appen hat sofort die
Ermittlungen aufgenommen und am gestrigen Montag den durch den
Landwirt unter Verdacht geratenen 41-jährigen Taubenzüchter
aufgesucht. Er traf ihn nicht an, musste aber zwei der gestohlenen
Tauben in einer Falle sitzend feststellen. Der 41-Jährige hatte sie
in einer aus Draht hergestellten Falle gut sichtbar für Habichte und
andere Greifvögel, die den Taubenzüchtern manchmal ein Dorn im Auge
sind, unter freiem Himmel aufgestellt. Eine weitere Taube hatte er
dem äußeren Anschein nach gut sichtbar als Lockvogel eingesetzt. Der
Umweltschutztrupp der Polizei aus Pinneberg wurde für die weiteren
Ermittlungen mit eingebunden.
Gegen den 41-Jährigen wird aufgrund des strafrechtlich relevanten
Nachstellens des streng geschützten Greifvogels Habicht wegen des
Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt. Außerdem liegt
ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil der Züchter Tauben
als Lebendköder einsetzte. Weil er nicht seine eigenen Tauben dazu
nutzte, sondern fremde Tauben zu diesem Zweck entwendete, muss er
sich auch wegen Diebstahls verantworten.
Quelle: Kieler Nachrichten
Für die Tötung von Greifvögeln muss sich ein Willicher verantworten.
Tote Bussarde und Habichte stellte die Polizei im Vorjahr sicher.
Neersen/Anrath. Nach außen hin scheint alles ruhig zu sein, aber hinter den Kulissen laufen die Räder der Justiz.
Im Fall der Greifvögeltötung, die im April des vergangenen Jahres zur Anzeige gebracht wurde, tut sich einiges.
Die juristischen Ermittlungen gegen den beschuldigten Jäger laufen, da dieser gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben soll.
Laut Gutachten wurden Giftköder eingesetzt
Der Beschuldigte G. setzte nach Erkenntnis der Ermittler Greifvogelfallen mit Lebendköder ein und tötete zudem durch Giftköder weitere Vögel. Letzteres belegt ein Gutachten des staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes.
In den ausliegenden Wildinnereien sowie in den toten Bussarden konnte demnach das in der EU verbotene Insektizid Aldicard nachgewiesen werden. Ob der beschuldigte Jäger das hochgiftige Präparat dabei aus Altbeständen einsetzte oder sich illegal beschaffte, ist noch offen.
Aufgrund der Schwere des Vergehens zog die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen den Jagdschein des Beschuldigten bereits ein. G. darf somit nicht mehr jagen und auch keine Waffe mit sich führen, wie die Pressestelle des Kreises Viersen auf Anfrage mitteilt.
„Der Kreis Viersen verhält sich vorbildlich. Man hat oft das Gefühl, es wird nicht richtig ermittelt. Das ist in diesem Vergehen aber überhaupt nicht der Fall“, lobt Axel Hirschfeld, Biologe und Sprecher des Komitees gegen Vogelmord.
Er sieht allein im Entzug des Jagdscheines einen Schritt, der verdeutliche, wie ernst dem Kreis Viersen die Sache sei. Der Landesjagdverband spricht schon beim Einsatz der Greifvogelfallen von einem extremen Verstoß gegen die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit.
Dass es bislang noch zu keinem Hauptverhandlungstermin gekommen ist, bezeichnet Hirschfeld als normal. „Solche Fälle ziehen sich vom Fund bis zum ersten Verhandlungstag in die Länge. Alles geht seinen normalen Gang.
Das Komitee ist selbst Zeuge, und wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Unteren Jagdbehörde des Kreises Viersen“, sagt Hirschfeld. Alle rechtlichen Möglichkeiten würden ausgeschöpft und es gehe voran, fügt der Biologe an.
Quelle: Westdeutsche Zeitung
Polizei beschlagnahmt Greifvogelfalle
Strafanzeige gegen Taubenzüchter
Rheinberg: Eine illegale Falle zum Fang streng geschützter Greifvögel hat am Neujahrstag einen Polizeieinsatz in der Feldflur von Rheinberg-Vierbaum ausgelöst. Dabei
handelte es sich um einen sog. Habichtfangkorb, den ein Taubenhalter auf dem Dach seiner Zuchtanlage am Langenacker aufgestellt hatte. Unter dem Gerät hatte der Mann einen kleinen Drahtkäfig mit
einer lebenden Ködertaube postiert, die bei Temperaturen um den Gefrierpunkt hungrige Falken und Habichte in die Falle locken sollte.
Den entscheidenden Hinweis auf den „Vogelfänger“ erhielt die Polizei von Vogelschützern, die die illegale Falle bei einer Kontrolle entdeckt hatten. „Sobald wir uns davon überzeugt hatten, dass
die Falle aktiviert und mit einem lebenden Lockvogel bestückt war, haben wir sofort die Leitstelle der Polizei in Wesel informiert und um Hilfe gebeten“, berichtet Biologe Axel Hirschfeld vom
Komitee gegen den Vogelmord.
Als eine Streifenwagenbesatzung die verbotene Falle sicherstellen wollte, erschien der Grundstücksbesitzer. Konfrontiert mit dem Vorwurf der Vogel-Wilderei weigerte sich dieser zunächst, seine
Personalien anzugeben und behauptete, eine Genehmigung zum Fang von Greifvögeln zu besitzen. Da er jedoch auf Verlangen keine entsprechenden Dokumente vorweisen konnte, wurde die Falle unter
lautem Protest ihres Besitzers beschlagnahmt. Dem Mann, gegen den bereits vor zwei Jahren wegen Verdacht auf illegalen Vogelfang ermittelt wurde, droht nun eine Anklage wegen Verstoß gegen das
Bundesnaturschutzgesetz sowie wegen Tierquälerei.
Trotz strenger Schutzbestimmungen sind viele Greifvogelarten stark gefährdet. Ein Grund dafür sind laut Komitee gegen den Vogelmord illegale Verfolgungen durch Taubenzüchter und Jäger, denen die
gefiederten Beutegreifer ein Dorn im Auge sind. Allein in NRW sind in den letzten fünf Jahren mehr als 170 Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung entdeckt und zur Anzeige gebracht worden. Der
Großteil der Taten bleibt laut Komitee jedoch unentdeckt.
Pressemeldung Komitee gegen den Vogelmord e.V., 2.1.2010
Abbildung: Habichtfangkorb -
Abbildung: Beschlagnahme durch die Polizei -
Greifvogelfänger zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt
Vogelschützer filmten ihn mit einer illegalen Falle
Münster (ots) - Weil er mit einer großen Käfigfalle streng geschützten Greifvögeln nachgestellt hat, ist gestern ein Jäger aus dem Münsterland zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 50 Euro
verurteilt worden. Das Amtsgericht Münster sah es als erwiesen an, dass der Jagdaufseher im Wald bei Groß-Reken im Frühling 2008 eine sog. Krähenmassenfalle betrieben und damit mindestens einen
streng geschützten Mäusebussard sowie Krähen gefangen hat. Mitarbeiter des Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten die illegale Falle nach einem Hinweis mehrere Tage lang observiert und den
Angeklagten an der Falle sowie beim Versorgen einer lebenden Ködertaube gefilmt. Vor Gericht hatte der Jäger bis zuletzt behauptet, bei der Falle handele es sich um einen "Wildgarten", in dem er
verletzte Vögel "gepflegt" habe. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit dem Gerät jedoch streng geschützten Greifvögeln nachgestellt und in mindestens einem Fall auch gefangen haben. (...)
Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e.V., 13.3.2009 (Auszug)
JUSTIZ: Weihnachtsschuss auf Mäusebussard
Langjähriger Jäger aus Marzahna wurde gestern zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt
MARZAHNA - Unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ist Gerhard S. aus Marzahna gestern vor dem Amtsgericht in Brandenburg/Havel verurteilt
worden.
Amtsrichterin Susanne Götsche verhängte gegen den 68-Jährigen eine Geldstrafe von 1000 Euro. S. hatte am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 2007 von seiner Terrasse aus auf einen Mäusebussard
geschossen. Der besonders geschützte Greifvogel wurde getötet.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam warf dem Schützen vor, ohne vernünftigen Grund auf das wild lebende Tier gefeuert zu haben.
Nach Angaben von Gerhard S. hatte ein Raubvogel mehrfach seine Hühner angegriffen. (...)
Das Gericht ließ sich von Jörg Lippert vom Landesumweltamt sachkundig beraten. Demnach steht der Mäusebussard auf der Liste der streng geschützten Greifvögel. Der „Doppelrechtler“ stehe zugleich
unter Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes als auch des Bundesjagdgesetzes. Zirka 20 000 bis 30 000 Brutpaare gebe es im Land Brandenburg. Der Angriff eines Mäusebussards auf große Hühner sei
ungewöhnlich. „Zwerghühner hingegen können schon mal seine Beute sein“, so der Gutachter.
Als langjähriger Jäger wusste Gerhard S., dass er gegen geltendes Recht verstieß, das zudem Schüsse in Ortslagen untersagt. (...)
Quelle: Märkische Allgemeine, 27.2.2009 (Auszug)
Meerbusch (RP) Büdericher erstattet Anzeige. Kreisveterinäramt bittet um Amtshilfe. Chefermittler des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums verfolgt die Vorgänge in
Meerbusch mit Interesse.
Thomas Nachtigal lässt nicht locker. Der Büdericher drängte zuletzt die Behörden, zahlreiche Verstöße gegen die Jagdvorschriften in Meerbusch zur Kenntnis zu nehmen und zu verfolgen (RP
berichtete exklusiv). Inzwischen hat er prominente Unterstützung bekommen. Jürgen Hinzmann, Leiter der Stabsstelle Umweltkriminalität im nordrhein-westfälischen Ministerium in Düsseldorf,
interessierte sich gestern für die Beschlagnahme von zwei Bussarden, die rechtswidrig in einem Verschlag an der Stadtgrenze Büderich und Neuss gefangen gehalten worden waren.
"Das Kreisveterinäramt hat die Tiere in einer Aktion gestern kurz nach Mittag befreit", bestätigte Hans-Willi Arnold, Sprecher der Kreispolizeibehörde, der Rheinischen Post. Der Verantwortliche
habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und eine Straftat begangen, erklärte er. (...)
Nachtigal hatte die gesetzeswidrig eingesperrten Greifvögel bei einem Spaziergang mit seinen Hunden entdeckt. "Ich habe bemerkt, dass die Bussarde panisch flatterten", berichtet er. Anschließend
sei er über den Zaun gestiegen und habe die Tiere zur Dokumentation durch ein Gitter hindurch fotografiert. In der Polizeiwache sei ihm dann zunächst mal ein Strafverfahren wegen
Hausfriedensbruch in Aussicht gestellt worden. Nachtigal erzählt, dass auf der 200 Quadratmeter großen Fläche auch Hühner und Tauben gehalten würden. Einen Frischwasseranschluss und Strom gebe es
dort nicht.
Nachtigals Aufmerksamkeit in Tierschutzfragen findet nicht nur in der Bevölkerung Anerkennung. Wilhelm Deitermann, Sprecher des Umweltministeriums, sagte gestern: "Solche Aktivitäten fördern das
Bewusstsein für den Tierschutz, und das ist gut so und in unserem Sinne." Die Vorfälle in Meerbusch seien in Düsseldorf bekannt, und sicherlich werde Jürgen Hinzmann sich von den Behörden
informieren lassen.
Quelle: Rheinische Post, 10.2.2009 (Auszug)
Kreis Heinsberg. Die Tötung geschützter Vögel im Kreis Heinsberg sorgt derzeit für Bestürzung und Verärgerung. In den letzten Tagen haben Spaziergänger und Ornithologen wieder drei
schlimme Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung aufgedeckt.
Bei Hückelhoven-Altmyhl fanden Spaziergänger am Sonntag zwei frisch verendete Mäusebussarde und informierten das Bonner Komitee gegen den
Vogelmord, das die Vögel bei einem Tierarzt untersuchen ließ.
Röntgenaufnahmen brachten die Todesursache in Form von kleinen Bleikügelchen ans Licht. «Die Vögel wurden ohne Zweifel mit einer Schrotflinte abgeschossen. Ein Tier lag zudem in der Nähe eines
Hochsitzes. Wir vermuten deshalb, dass die Täter im Kreis der Jägerschaft zu suchen sind», so Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd. (...)
Am Samstag informierten Zeugen den Naturschutzbund Heinsberg (NABU) über
einen toten Mäusebussard, der im Bereich des sogenannten Hagelkreuzes
bei Wegberg-Holtum lag. Auch hier gehen die Naturschützer von einem
illegalen Abschuss aus.
Bereits in der letzten Woche stellten Polizisten bei Geilenkirchen-Hoven
einen mutmaßlichen Giftköder sicher. (...)
Rund um den Fundort in der Nähe eines Feldweges waren dem Komitee Ende
Januar von Spaziergängern drei tote Mäusebussarde gemeldet worden. Die
Tiere zeigten eindeutige Anzeichen einer Vergiftung.
Quelle: Aachener Zeitung, 4.2.2009 (Auszug)
in Jagdrevieren - 28 illegale Fallen entdeckt
Euskirchen/Düren/Düsseldorf-D. (red) Bei einer Kontrolle von Jagdrevieren in Nordrhein-Westfalen hat ein Großaufgebot von Polizei und Vogelschützern in den letzten fünf Tagen zahlreiche
Umweltstraftaten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgedeckt.
Aktivisten des Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten nach Hinweisen in den Kreisen Heinsberg, Euskirchen, Kleve, Wesel, Borken, Neuss und Düren zahlreiche illegale Tierfallen
sowie vergiftete, gefangene und geschossene Vögel geschützter Arten entdeckt. Insgesamt wurden sechs Strafverfahren eingeleitet und 28 illegale Fallen für den Fang von Vögeln und Säugetieren
beschlagnahmt oder bei den zuständigen Jagdbehörden zur Anzeige gebracht. Weiterhin wurden bei der Aktion acht tote und ein frisch gefangener Greifvogel sowie zwei mit Schrot geschossene Reiher
entdeckt.
„Die Verstöße haben eine unglaubliche Dimension. Offenbar pfeifen viele Jäger im Rheinland auf das Gesetz und töten gewohnheitsmäßig geschützte Arten“, fasst Komiteepräsident Heinz Schwarze die
Funde zusammen. Laut Komitee waren seit Donnerstag 20 Vogelschützer und mehr als 12 Polizeibeamte in sieben verschiedenen Landkreisen im Einsatz.
Am Sonntag wurden in einem Gehege für Jagdfasane in der Nähe des Gutes Barbarastein (Rhein-Kreis Neuss) vier illegal aufgestellte Tellereisen und zwei große Fallen zum Fang von Greifvögeln und
Krähen entdeckt. Direkt neben den Fallen stellte die Polizei die Kadaver von zwei Habichten und zwei Mäusebussarden sicher, die dort teilweise verscharrt worden waren. Ein lebender Mäusebussard,
der sich in einem der Tellereisen gefangen hatte, wurde umgehend in eine Tierklinik gebracht. (...)
Das Aufstellen von Tellereisen und Vogelfallen ist in NRW streng verboten und stellt einen Verstoß gegen das Jagdgesetz dar. Das Fangen und Töten von Greifvögeln kann laut §66
Bundesnaturschutzgesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Quelle: www.input-aktuell.de, 20.1.2009
In der Wittmunder Ortschaft Asel sind Bussarde durch Schlagfallen getötet worden. Ein Fall der Jagdwilderei wurde der Polizei Wittmund am Freitag angezeigt. Eine 39-jährige
Spaziergängerin hatte am Uthammer Weg in Asel einen Bussard in einer Falle entdeckt. Der Vogel war schwer verletzt und rang mit dem Tod. Die Frau befreite den Greifvogel und übergab die Falle der
Polizei. Die Beamten entdeckten an dem entlegenen Tatort zwei tote Bussarde und eine weitere Schlagfalle. Diese verbotenen Fallen wurden sichergestellt. Gegen den noch unbekannten Täter wurde ein
Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Ostfriesen Zeitung, 05. Jan. 2009
Disternich/Aachen. Für alles hatte der Angeklagte (65) aus Disternich eine Erklärung. Der Jagdpächter musste sich am Montag vor Gericht verantworten, weil ihm Verstöße gegen das Natur- und
Tierschutzgesetz vorgeworfen werden.
Er soll am 5. Januar 2007 und danach noch zwei Mal «gewohnheitsmäßig», wie der Staatsanwalt ihm vorwarf, sieben Greifvögel in Lebendfallen gefangen und getötet haben. Er soll auch vergiftetes
Fleisch ausgelegt haben.
(...)
Der Angeklagte ist von zwei Vogelkundlern, beide angestellt beim «Komitee gegen den Vogelmord», beobachtet und gefilmt worden. Doch die heimlich aufgenommenen Bilder ließ das Gericht bisher als
Beweismittel nicht zu. Und was die Vogelschützer gesehen haben, das deutete der Angeklagte komplett anders als die Ornithologen: Der Angeklagte sagte, er sei zwar auf dem von ihm gepachteten
Gelände beobachtet worden, aber da habe er die Habichtsfalle gerade entdeckt, also zum ersten Male in seinem Leben gesehen.
Er habe sich um das tote Tier und die Taube gekümmert. Die Taube habe er befreit, sie sei ihm aber zu Hause entkommen. Die Komitee-Mitglieder wollen demgegenüber beobachtet haben, dass da ein
Jäger eine Habichtsfalle mit einer lebenden Taube (mit Ring) quasi routinemäßig versorgte und ein totes Tier in sein Auto schaffte. (...)
Als am 17. Januar 2007 Kripobeamte im Rahmen ihrer Ermittlungen das Anwesen des Angeklagten durchsuchten, fanden sie «alle Teile, die man für die Köderauslage und die Lebendfallen braucht».
(...)
Quelle: www.an-online.de, 8.12.2008 (Auszug)
3.000 Euro Strafe für "Krähenfalle" - trotz fehlendem Geständnis
Richter: Jagdfrevel ist nach europäischen Gesetzen streng zu ahnden
Nürnberg (D-AH) - Wer lebende Krähen in einen speziellen Drahtkäfig sperrt, um damit wertvolle Greifvögel wie die europaweit geschützten Mäusebussarde und Sperber anzulocken und zu fangen, hat
mit der ganzen Härte deutscher Gerichte zu rechnen. Das Amtsgericht Münster (Az. 13 Ds 540 Js 1613/08) verurteilte jetzt einen 48-jährigen Landwirt zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro, dem solcher
Jagdfrevel auf Grund von Indizien und Zeugenaussagen zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte - obwohl er selbst die Untat vehement bestritt.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, entdeckten Waldarbeiter in dem Revier, das unter der Jagdaufsicht des beschuldigten Waidmanns
stand, zufällig eine seltsame mit Draht bespannte Holz-Konstruktion: Unten war eine Krähe neben einem Futter- und Trinknapf eingesperrt - offenbar als Köder. Denn oben ermöglichte eine
trichterförmige Öffnung Beute suchenden Greifvögeln zwar das Einschlüpfen, versperrte aber den Rückweg in die Freiheit. "Solche als 'nordische Krähenfallen' bekannten Vorrichtungen sind in
europäischen Wäldern strengstens verboten", bestätigt Rechtsanwalt Marc N. Wandt (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
So wollte das Münsteraner Amtsgericht auch keinerlei Milde gegenüber dem Wilderer walten lassen, obwohl er nicht unmittelbar mit der verbotenen Beute ertappt worden war. Vor allem wies das
Gericht seine Aussage zurück, die Falle sei von ihm ausschließlich als Voliere bzw. als "Wildgarten" zum Aufpäppeln kranker Krähen genutzt worden, um diese alsdann als Lockvögel bei der Jagd auf
Rabenkrähen einzusetzen, wie sie alljährlich in der dafür vorgesehenen Jagdsaison erlaubt sei.
Nach Auffassung des Gerichts nur Ausreden - wie auch die Schutzbehauptung, die Drahtfalle sei so mit Reisig und Holzlatten abgedeckt gewesen, dass oben gar keine Vögel hineinschlüpfen konnten.
Auf den an verschiedenen Tagen vom Tatort aufgenommene Fotos war nichts davon zu sehen.
Quelle: Deutsche Anwaltshotline AG - Pressereferat -, 10.06.2009