Illegale Greifvogelverfolgung melden
So unterstützen Sie die Aufklärung möglicher Straftaten
Sie haben einen toten Greifvogel oder verdächtige Fallen gefunden? Dabei könnte es sich um illegale Greifvogelverfolgung handeln. Wir sagen Ihnen, an wen Sie Ihre Beobachtungen melden können.
Habichtfangkorb wird sichergestellt - Foto: Komitee gegen den Vogelmord
Obwohl die Verfolgung von Greifvögeln illegal ist, werden sie gefangen, abgeschossen oder vergiftet. Der NABU bittet alle Naturfreunde, die Augen offen zu halten, um mögliche Straftaten gegen
Greifvögel zu entdecken. Zusammen mit dem LBV und dem Komitee gegen Vogelmord hat der NABU einen Leitfaden für Naturfreunde und Behörden erstellt. Wer eine Tat
beobachtet, Fallen, präparierte Giftköder oder gar einen toten Greifvogel aufgefunden hat, sollte seine Beobachtungen bitte an die beim Komitee gegen den Vogelmord eingerichtete Erfassungs- und
Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR) melden:
Kontaktdaten
Telefonnummer: 0172 - 2191542
E-Mail: edgar@komitee.de
Singvogelfänger in Düren-Niederau aufgeflogen
Zahlreiche verbotene Fallen und 34 lebende Vögel beschlagnahmt
09.11.2016
Im Kreis Düren haben Vogelschützer einem professionellen Vogelfänger das Handwerk gelegt. Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurden nach einer Anzeige des Verbandes gestern auf
einem Privatgarten im Dürener Stadtteil Niederau eine riesige Anzahl aktiver Vogelfallen sowie insgesamt 34 lebende geschützte Vögel beschlagnahmt.
„Nach einem Hinweis haben wir das Grundstück gestern morgen beobachtet und festgestellt, dass dort zahlreiche einheimische Vögel in Käfigen und Volieren gehalten werden. Außerdem konnten wir von
außen ein etwa 4 Meter langes hauchdünnes Fangnetz und eine mit lebenden Zeisigen beköderte Greifvogelfalle erkennen“, berichtet Komiteesprecher Alexander Heyd.
Das per Telefon von den Vogelschützern verständigte Veterinäramt fackelte nicht lange und stand zwei Stunden später, unterstützt von Polizeibeamten und einem sachkundigen Biologen, vor der Tür
des Vogelfängers. Bei der anschließenden Kontrolle des Gartens staunten die Beamten nicht schlecht: Auf dem Schuppendach, in Bäumen, auf dem Rasen - überall standen aktive Vogelfallen in jeder
erdenklichen Form und Größe. Daneben zahlreiche Käfige mit lebenden Lockvögeln und Schalen mit Vogelfutter, die Wildvögel in die Fanggeräte lotsen sollten. „Das war ein professioneller
Fanggarten, wo Vogelfang in ganz großem Stil betrieben wurde“, so der Biologe Axel Hirschfeld, der bei der Aktion dabei war.
Laut Komitee hatte der Mann es offenbar vor allem auf Singvögel abgesehen, die er anschließend in Volieren sperrte. Bei der gestrigen Kontrolle wurden insgesamt 32 einheimische Singvögel
beschlagnahmt, darunter 8 Girlitze, 8 Erlenzeisige, 9 Stieglitze, 6 Gimpel und ein Birkenzeisig. Die Behauptung des Mann, einen Teil dieser Vögel gezüchtet zu haben, wird zur Zeit von den
Behörden überprüft, erscheint aber aufgrund der Haltungsbedingungen und der Vielzahl der vorgefundenen Fanggeräte sehr unwahrscheinlich. Neben den Singvögeln wurden bei der Kontrolle auch ein
lebender Turmfalke und ein Sperber entdeckt, die unter tierquälerischen Bedingungen in kleinen Drahtkäfigen gehalten wurden.
Als Beweismittel sichergestellt wurden zudem insgesamt 21 auf dem Grundstück aufgestellte oder gelagerte Fanggeräte, darunter zwei Fangnetze, ein Dutzend Käfigfallen für Singvögel, drei mit
Netzen bespannte Bügelfallen, ein großer Fangkorb für Singvögel, zwei Sperberfallen und ein Habichtfangkorb. Wie das Komitee weiter mitteilt, gibt es zudem Hinweise darauf, dass der Mann
regelmäßig Vögel im Internet zum Verkauf angeboten hat. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und Tierquälerei.
V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen : Komitee gegen den Vogelmord e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Heinz Schwarze: Tel.: 0228/665521 oder 01794803805
(A.Hirschfeld), Email: komitee@komitee.de, die an diese Mail angehängten vier Fotos zeigen das aufgestellte Fangnetz, einige der in beschlagnahmte Stieglitze (Vogel des Jahres 2016), die Haltung
des Turmfalken und die sichergestellten Vogelfallen.
Quelle: Komitee gegen den Vogelmord
Kurzer Prozess: 4500 Euro Strafe für Habicht-Fänger (01.07.2016)
Weil er Habichte von
seinen Tauben fernhalten wollte, hat ein Taubenzüchter aus Bielefeld im Frühling eine illegale Lebendfalle für Greifvögel gebastelt und in seinem Garten aufgestellt. Was er nicht wusste:
Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord und der Stiftung Pro Artenvielfalt bekamen einen Hinweis und meldeten den Fall den Behörden. Nur drei Monate nach unserer Anzeige wurde der Mann jetzt
von der Staatsanwaltschaft Bielefeld per Strafbefehl zur Zahlung von 75 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle: Komitee gegen
den Vogelmord
Der "Seeadler-Mord" von Balje, konkreter Verdächtiger gefunden!
08.04.2016
Im Visier ist ein 65 jähriger Jäger so die Staatsanwaltschaft Stade
tk. Balje/Hörne. Dieser Schuss, der deutschlandweit für Empörung sorgte, ging für den Schützen nach hinten los: Ins Visier der Staatsanwaltschaft Stade beim sogenannten "Seeadler-Mord"
in Balje-Hörne ist ein 65-jähriger Mann aus Balje gerückt. Zeugen hatten ihn am 27. Januar mit einem Gewehr in unmittelbarer Nähe des Adlerhorstes gesehen. Kurz danach hörten sie einen
Schuss. Die Ermittler sind sich sicher, dass der 65-Jährige für die Tat verantwortlich ist.
Der Beschuldigte ist Jäger. Ihm gehören Flächen in der Nähe des Seeadler-Horstes, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittliungsbehröde schließt derzeit nicht aus, dass das Motiv für die Tat
finanzielle Hintergründe haben könnte. Die wirtschaftliche Nutzung einer Fläche mit einem streng geschützten Seeadler ist eingeschränkt. Kurz nach der Tat wurde über eine solches Motiv bereits
spekuliert. Denn in der Nähe, im Grenzgebiet der Landkreise Cuxhaven und Stade, wird ein Windpark geplant. Der Adler war dabei offenbar ein Hindernis.
"Wir werfen dem Mann eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz vor", erklärt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas. Das kann schwerwiegende Folgen haben: Wer vorsätzlich eine streng geschützte
Tierart tötet, kann mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Sollte das adlerfreie Grundstück mit mehr Gewinn verkauft oder verpachtet werden, hat der Eigentümer übrigens nichts davon. "Ein Mehrwert, der durch eine Straftat erlangt wird, wird abgeschöpft",
so Breas. Für den Beschuldigten dürfte das im Falle einer Verurteilung der teuerste Schuss in seinem Jägerleben gewesen sein.
Quelle:Wochenblatt-Verlag Schrader GmbH & Co. KG
Bendestorfer Straße 3
21244 Buchholz in der Nordheide
Pressemeldung 08.03.2016
Kirchhain: Polizeieinsatz wegen verbotener Habichtfallen
Strafverfahren gegen Hühnerzüchter eingeleitet
Kirchhain (Hessen). Vogelschützer haben gestern Nachmittag im Kirchhainer Stadtteil Emsdorf (Kreis Marburg Biedenkopf) zwei illegale Fallen für Greifvögel entdeckt und die
Polizei alarmiert. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, handelte es sich um einen so genannten Habichtfangkorb und eine weitere Lebendfalle Marke „Eigenbau“.
Beide
Fallen standen auf einem Privatgrundstück im Bereich der Willersdorfer Straße und waren aktiviert. Als Köder dienten ein totes Huhn und eine lebende Brieftaube, die in einem Käfig unter dem
Fangkorb eingesperrt war. Die von den Vogelschützern verständigte Polizei sicherte vor Ort Beweise und stellte die beiden verbotenen Fanggeräte sicher. Gegen den Besitzer des Grundstückes, der
dort Hühner hält und das Aufstellen der Fallen eingeräumt hat, wurde ein Strafverfahren wegen Wilderei eingeleitet. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung wegen Verstoß gegen das
Bundesnaturschutzgesetz eine hohe Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Haft.
Die illegale Verfolgung geschützter Greifvögel ist laut Komitee in Deutschland weit verbreitet und bedroht die Bestände zahlreicher Arten. Bei den Tätern handelt es sich meist um Tauben- und
Hühnerzüchter oder um Jäger, denen die Greifvögel als Konkurrenten ein Dorn im Auge sind, so der Verband. In Hessen wurden nach Angaben der vom Bundesumweltministerium geförderten Erfassungs- und
Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (E.D.G.A.R.) in Berlin in den letzten fünf Jahren insgesamt 17 Fälle bekannt. Zuletzt wurden im Januar 2016 auf einem
Gartengrundstück in Frankfurt am Main mehrere illegale Habichtfallen sowie 8 lebende Greifvögel entdeckt und von der Polizei beschlagnahmt. Auch in diesem Fall wird sich der Fallensteller vor
Gericht verantworten müssen.
Quelle, Komitee gegen den Vogelmord
10.000 Euro Belohnung zur Aufklärung der Tat
Toter Seeadler im Landkreis Stade
Der NABU Niedersachsen ist entsetzt: Im Landkreis Cuxhaven bei Neuhaus an der Oste wurde ein geschossener Seeadler entdeckt und geborgen. Am 12. Februar 2016 wurde das NABU-Artenschutzzentrum
Leiferde über einen Totfund eines Seeadlers informiert.
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Das beim Nestausbau getötete Seeadlerweibchen. - Foto: Joachim Neumann
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Wer tut so etwas? Für sachdienliche Hinweise haben NABU und WWF eine Belohnung ausgesetzt. - Foto: Joachim Neumann
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Ein schreckliches Bild bot sich Joachim Neumann, nachdem er den Adlerhorst erklettert hatte. - Foto: Joachim Neumann
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Leider bestätigte sich der Verdacht: Das Seeadlerweibchen wurde durch einen Schuss getötet. - Foto: Joachim Neumann
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16. Februar 2016 - Der NABU Niedersachsen zeigt sich auch einen Tag nach Bekanntwerden des Totfundes eines weiblichen Seeadlers im Landkreis Stade entsetzt. Das Projektil, das den Seeadler
getötet hat, konnte bislang nicht gefunden werden. Das Seeadlerweibchen nutzte den Horst, in welchem es tot aufgefunden wurde, schon seit Jahren gemeinsam mit ihrem Partner. Dieser Horst wurde,
neben dem Haupthorst, als Ausweichhorst genutzt.
Das Komitee gegen den Vogelmord e.V., der NABU Niedersachsen, NABU-Gruppen, etliche Seeadlerfreunde sowie private Spender und der WWF haben sich bereiterklärt, eine Belohnung in Höhe von
insgesamt 10.000 Euro für sachliche Hinweise zur Aufklärung des Vorfalls auszusetzen.
Der Seeadler wurde heute Nachmittag per Express vom NABU zur weiteren Sektion an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin geschickt. Mit Ergebnissen der Sektion wird in den
kommenden Tagen gerechnet.
Auch das Niedersächsische Umweltministerium und das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium verurteilen den Abschuss des Seeadlers heute scharf.
Der NABU bittet um sachdienliche Hinweise und Beobachtungen, die Aufschluss über die Tat geben können. Gerne können Sie sich an Ihre zuständige Polizeibehörde wenden.
Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung können auch in Zukunft bei der vom Komitee gegen den Vogelmord eingerichteten Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und
Artenschutzkriminalität (EDGAR) unter 0160-5813445 oder edgar@komitee.de gemeldet werden.
Seeadler im Landkreis Stade geschossen
NABU und WWF setzen Belohnung zur Ergreifung des Täters aus
15. Februar 2016 - Diese Information bestätigte sich, als Joachim Neumann, Mitarbeiter des NABU-Artenschutzzentrum Leiferde und zertifizierter Baumkletterer, den Horstbaum bei Neuhaus /
Oste (Landkreis Stade) bestieg. Ein Seeadlerweibchen lag mit durchschossenem Korpus tot im Nest. Der NABU bittet um Hinweise und Beobachtungen, die Aufschluss über die Tat geben können.
Peter Görke, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Adlerschutz Niedersachsen (AAN), Seeadlerbetreuer und –Experte, sowie Joachim Neumann waren nach einem Anruf des dortigen Adlerbetreuers Fritz
Bechinger nach Neuhaus gefahren, um den Kadaver des toten Vogels zu bergen. Fritz Bechinger beobachtet den Horst schon seit einiger Zeit und hatte den toten Vogel bemerkt.
Am Horst angekommen stellte Joachim Neumann den toten Seeadler sicher und brachte ihn zu Boden. Das adulte, sehr kräftige Weibchen war bei sehr guter Kondition und hatte noch einen kleinen Ast im
Schnabel. „Bei der Tätigkeit des Nestausbesserns ist das Adlerweibchen durch einen Schuss zu Tode gekommen“, berichtet Peter Görke, AAN. „Wir sind entsetzt und traurig, dass so etwas heute noch
vorkommt. Bei 44 Seeadlerpaaren in Niedersachsen zählt jedes einzelne Individuum“.
Der Seeadler wird morgen Nachmittag per Express vom NABU zur weiteren Sektion an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin geschickt.
Das vorsätzliche Töten eines Greifvogels ist strafbar!
Der NABU Niedersachsen unterstreicht seine seit längerem erhobene Forderung nach Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität für Niedersachsen. „Greifvogelverfolgung
verstößt gegen das Artenschutzrecht und muss konsequent und unnachgiebig verfolgt werden“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender in Niedersachsen. Dies sei in Niedersachsen aber
nicht gewährleistet. Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden.
Der NABU Niedersachsen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass mit der gemeinsam mit der Jägerschaft unterzeichneten „Hannoverschen Erklärung gegen die illegale Greifvogelverfolgung“ vom 27. März 2007 eine
klare Grundlage vorhanden ist: Jede Greifvogelverfolgung mit Gift, Fallen oder Waffen ist eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen bis hin zum Freiheitsentzug von fünf Jahren geahndet werden
kann!
Der WWF, der NABU Niedersachsen sowie private Spender haben sich bereit erklärt, eine Belohnung zur Ergreifung des Täters auszusetzen.
Quelle: NABU Niesersachsen