Deutschland – 03. 06. 2020

 

Greifvogel-Wilderei: Fälle illegaler Verfolgungen in Deutschland nehmen zu

 

26 Landkreise in 9 Bundesländern betroffen

Die illegale Verfolgung geschützter Rotmilane und anderer Greifvögel hat in Deutschland wieder zugenommen. Wie die Bonner Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (E.D.G.A.R.) mitteilt, ist die Anzahl der von Januar bis Mai 2020 bundesweit registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 24 auf 30 gestiegen. Betroffen sind insgesamt 26 Landkreise in 9 Bundesländern.

Die mit Abstand meisten Tatorte liegen in Nordrhein-Westfalen, wo bei der Polizei 12 entsprechende Strafverfahren anhängig sind. Hochburgen der illegalen Verfolgungen sind hier der Kreis Heinsberg sowie das Münsterland mit insgesamt 7 bestätigten Fällen von Vergiftung. Weitere Fälle wurden aus den Kreisen Paderborn (Abschuss eines brütenden Rotmilans), Recklinghausen (versuchte Entnahme von Habicht-Jungvögeln aus einem Nest), Aachen (Abschuss eines Mäusebussardes), Rhein-Erft-Kreis (Vergiftung eines Mäusebussardes) sowie aus dem Oberbergischen Kreis (illegale Haltung eines Uhus) gemeldet.

Ebenfalls betroffen ist Schleswig-Holstein, wo in den Kreisen Segeberg und Plön im April mehrere Rotmilane mit typischen Anzeichen einer Vergiftung gefunden und von der Polizei sichergestellt wurden. Dazu kommen der Abschuss eines brütenden Uhus auf einem Nest bei Elmshorn (Kreis Pinneberg) und ein aktivierter Habichtfangkorb im Garten eines Taubenzüchters aus dem Kreis Dithmarschen.

Aus Bayern liegen seit Beginn des Jahres drei bestätigte Fälle von Vergiftungen aus den Landkreisen Landshut (Vergiftung eines Rotmilans mit Carbofuran und Auslegen vergifteter Köder-Eier) und Schwandorf (Habichtfalle mit lebenden Köder-Tauben) vor. In einem weiteren Fall aus dem Landkreis Roth besteht starker Vergiftungsverdacht, hier laufen noch die Ermittlungen.

Bei der Polizei in Brandenburg sind aktuell drei Strafverfahren wegen der Vergiftung eines Rotmilans im Kreis Oder-Spree, der Zerstörung eines Habicht-Nestes im Kreis Spree-Neiße sowie wegen der Fällung eines besetzten Seeadler-Nistbaumes in der Uckermark anhängig.

In Niedersachsen ermittelt die Polizei in zwei Fällen aus den Kreisen Ammerland (Fällung eines Seeadler-Nistbaumes) und Emsland (Aufstellen illegaler Lebendfallen durch einen Geflügelzüchter). Von den Behörden in Baden-Württemberg wurde der Abschuss eines Rotmilans in Pforzheim sowie der illegale Fang eines Sperbers im Ortenaukreis gemeldet. Weitere Fälle wurden aus Thüringen (Abschuss eines Bussardes bei Gotha), Sachsen-Anhalt (Abschuss eines Wanderfalken im Kreis Wittenberg) und Hessen (Vergiftung eines Wanderfalken bei Offenbach) gemeldet.

Das Komitee gegen den Vogelmord weist darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Fällen nur um einen kleinen Bruchteil der tatsächlich begangenen Taten handelt. "Die Dunkelziffer bei dieser Art von Kriminalität ist extrem hoch, wir gehen davon aus, dass weniger als 5% aller Taten überhaupt entdeckt werden", so Geschäftsführer Alexander Heyd. Dazu kommt, dass es den Behörden nur äußerst selten gelingt, einen Täter zu ermitteln. So wurden durch das von E.D.G.A.R. betriebene bundesweite Monitoring seit 2005 bundesweit mehr als 1.300 Fälle registriert, jedoch im gleichen Zeitraum nur 86 Verdächtige ermittelt und später verurteilt. Bei den verurteilten Tätern handelte es sich vor allem um Taubenzüchter, Geflügelhalter und Jäger, die Greifvögel als Gefahr für ihre Tiere bzw. als Konkurrenz betrachten.

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord!

Pressekontakt: Komitee gegen den Vogelmord (CABS) e.V.,Axel Hirschfeld, (Pressesprecher), An der Ziegelei 8, D-53127 Bonn, Tel. +49 228 665521 oder Email an komitee@komitee.de

 

Illegale Greifvogelverfolgung melden

 

So unterstützen Sie die Aufklärung möglicher Straftaten

 

Sie haben einen toten Greifvogel oder verdächtige Fallen gefunden? Dabei könnte es sich um illegale Greifvogelverfolgung handeln. Wir sagen Ihnen, an wen Sie Ihre Beobachtungen melden können.

 

Habichtfangkorb wird sichergestellt - Foto: Komitee gegen den Vogelmord

Habichtfangkorb wird sichergestellt - Foto: Komitee gegen den Vogelmord

 

Obwohl die Verfolgung von Greifvögeln illegal ist, werden sie gefangen, abgeschossen oder vergiftet. Der NABU bittet alle Naturfreunde, die Augen offen zu halten, um mögliche Straftaten gegen Greifvögel zu entdecken. Zusammen mit dem LBV und dem Komitee gegen Vogelmord hat der NABU einen Leitfaden für Naturfreunde und Behörden erstellt. Wer eine Tat beobachtet, Fallen, präparierte Giftköder oder gar einen toten Greifvogel aufgefunden hat, sollte seine Beobachtungen bitte an die beim Komitee gegen den Vogelmord eingerichtete Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR) melden:

 

Kontaktdaten

Telefonnummer: 0172 - 2191542
E-Mail: edgar@komitee.de

 

 

Singvogelfänger in Düren-Niederau aufgeflogen


Zahlreiche verbotene Fallen und 34 lebende Vögel beschlagnahmt

09.11.2016

Im Kreis Düren haben Vogelschützer einem professionellen Vogelfänger das Handwerk gelegt. Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurden nach einer Anzeige des Verbandes gestern auf einem Privatgarten im Dürener Stadtteil Niederau eine riesige Anzahl aktiver Vogelfallen sowie insgesamt 34 lebende geschützte Vögel beschlagnahmt.

„Nach einem Hinweis haben wir das Grundstück gestern morgen beobachtet und festgestellt, dass dort zahlreiche einheimische Vögel in Käfigen und Volieren gehalten werden. Außerdem konnten wir von außen ein etwa 4 Meter langes hauchdünnes Fangnetz und eine mit lebenden Zeisigen beköderte Greifvogelfalle erkennen“, berichtet Komiteesprecher Alexander Heyd.

Das per Telefon von den Vogelschützern verständigte Veterinäramt fackelte nicht lange und stand zwei Stunden später, unterstützt von Polizeibeamten und einem sachkundigen Biologen, vor der Tür des Vogelfängers. Bei der anschließenden Kontrolle des Gartens staunten die Beamten nicht schlecht: Auf dem Schuppendach, in Bäumen, auf dem Rasen - überall standen aktive Vogelfallen in jeder erdenklichen Form und Größe. Daneben zahlreiche Käfige mit lebenden Lockvögeln und Schalen mit Vogelfutter, die Wildvögel in die Fanggeräte lotsen sollten. „Das war ein professioneller Fanggarten, wo Vogelfang in ganz großem Stil betrieben wurde“, so der Biologe Axel Hirschfeld, der bei der Aktion dabei war.

Laut Komitee hatte der Mann es offenbar vor allem auf Singvögel abgesehen, die er anschließend in Volieren sperrte. Bei der gestrigen Kontrolle wurden insgesamt 32 einheimische Singvögel beschlagnahmt, darunter 8 Girlitze, 8 Erlenzeisige, 9 Stieglitze, 6 Gimpel und ein Birkenzeisig. Die Behauptung des Mann, einen Teil dieser Vögel gezüchtet zu haben, wird zur Zeit von den Behörden überprüft, erscheint aber aufgrund der Haltungsbedingungen und der Vielzahl der vorgefundenen Fanggeräte sehr unwahrscheinlich. Neben den Singvögeln wurden bei der Kontrolle auch ein lebender Turmfalke und ein Sperber entdeckt, die unter tierquälerischen Bedingungen in kleinen Drahtkäfigen gehalten wurden.

Als Beweismittel sichergestellt wurden zudem insgesamt 21 auf dem Grundstück aufgestellte oder gelagerte Fanggeräte, darunter zwei Fangnetze, ein Dutzend Käfigfallen für Singvögel, drei mit Netzen bespannte Bügelfallen, ein großer Fangkorb für Singvögel, zwei Sperberfallen und ein Habichtfangkorb. Wie das Komitee weiter mitteilt, gibt es zudem Hinweise darauf, dass der Mann regelmäßig Vögel im Internet zum Verkauf angeboten hat. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und Tierquälerei.

V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen : Komitee gegen den Vogelmord e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Heinz Schwarze: Tel.: 0228/665521 oder 01794803805 (A.Hirschfeld), Email: komitee@komitee.de, die an diese Mail angehängten vier Fotos zeigen das aufgestellte Fangnetz, einige der in beschlagnahmte Stieglitze (Vogel des Jahres 2016), die Haltung des Turmfalken und die sichergestellten Vogelfallen.

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord

Kurzer Prozess: 4500 Euro Strafe für Habicht-Fänger (01.07.2016)

Weil er Habichte von seinen Tauben fernhalten wollte, hat ein Taubenzüchter aus Bielefeld im Frühling eine illegale Lebendfalle für Greifvögel gebastelt und in seinem Garten aufgestellt. Was er nicht wusste: Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord und der Stiftung Pro Artenvielfalt bekamen einen Hinweis und meldeten den Fall den Behörden. Nur drei Monate nach unserer Anzeige wurde der Mann jetzt von der Staatsanwaltschaft Bielefeld per Strafbefehl zur Zahlung von 75 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle: Komitee gegen den Vogelmord

Der "Seeadler-Mord" von Balje,  konkreter Verdächtiger gefunden!

 

08.04.2016

Der Seeadler wurde in seinem Horst in Balje mit einem Gewehrschuss getötet
Der Seeadler wurde in seinem Horst in Balje mit einem Gewehrschuss getötet (Foto: Nabu)
Im Visier ist ein 65 jähriger Jäger so die Staatsanwaltschaft Stade

tk. Balje/Hörne. Dieser Schuss, der deutschlandweit für Empörung sorgte, ging für den Schützen nach hinten los: Ins Visier der Staatsanwaltschaft Stade beim sogenannten "Seeadler-Mord" in Balje-Hörne ist ein 65-jähriger Mann aus Balje gerückt. Zeugen hatten ihn am 27. Januar mit einem Gewehr in unmittelbarer Nähe des Adlerhorstes gesehen. Kurz danach hörten sie einen Schuss. Die Ermittler sind sich sicher, dass der 65-Jährige für die Tat verantwortlich ist.


Der Beschuldigte ist Jäger. Ihm gehören Flächen in der Nähe des Seeadler-Horstes, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittliungsbehröde schließt derzeit nicht aus, dass das Motiv für die Tat finanzielle Hintergründe haben könnte. Die wirtschaftliche Nutzung einer Fläche mit einem streng geschützten Seeadler ist eingeschränkt. Kurz nach der Tat wurde über eine solches Motiv bereits spekuliert. Denn in der Nähe, im Grenzgebiet der Landkreise Cuxhaven und Stade, wird ein Windpark geplant. Der Adler war dabei offenbar ein Hindernis.

"Wir werfen dem Mann eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz vor", erklärt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas. Das kann schwerwiegende Folgen haben: Wer vorsätzlich eine streng geschützte Tierart tötet, kann mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Sollte das adlerfreie Grundstück mit mehr Gewinn verkauft oder verpachtet werden, hat der Eigentümer übrigens nichts davon. "Ein Mehrwert, der durch eine Straftat erlangt wird, wird abgeschöpft", so Breas. Für den Beschuldigten dürfte das im Falle einer Verurteilung der teuerste Schuss in seinem Jägerleben gewesen sein.
Quelle:Wochenblatt-Verlag Schrader GmbH & Co. KG
Bendestorfer Straße 3
21244 Buchholz in der Nordheide

 

Pressemeldung 08.03.2016

Kirchhain: Polizeieinsatz wegen verbotener Habichtfallen
Strafverfahren gegen Hühnerzüchter eingeleitet

Kirchhain (Hessen). Vogelschützer haben gestern Nachmittag im Kirchhainer Stadtteil Emsdorf (Kreis Marburg Biedenkopf) zwei illegale Fallen für Greifvögel entdeckt und die Polizei alarmiert. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, handelte es sich um einen so genannten Habichtfangkorb und eine weitere Lebendfalle Marke „Eigenbau“.

Beide Fallen standen auf einem Privatgrundstück im Bereich der Willersdorfer Straße und waren aktiviert. Als Köder dienten ein totes Huhn und eine lebende Brieftaube, die in einem Käfig unter dem Fangkorb eingesperrt war. Die von den Vogelschützern verständigte Polizei sicherte vor Ort Beweise und stellte die beiden verbotenen Fanggeräte sicher. Gegen den Besitzer des Grundstückes, der dort Hühner hält und das Aufstellen der Fallen eingeräumt hat, wurde ein Strafverfahren wegen Wilderei eingeleitet. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz eine hohe Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Haft.

Die illegale Verfolgung geschützter Greifvögel ist laut Komitee in Deutschland weit verbreitet und bedroht die Bestände zahlreicher Arten. Bei den Tätern handelt es sich meist um Tauben- und Hühnerzüchter oder um Jäger, denen die Greifvögel als Konkurrenten ein Dorn im Auge sind, so der Verband. In Hessen wurden nach Angaben der vom Bundesumweltministerium geförderten Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (E.D.G.A.R.) in Berlin in den letzten fünf Jahren insgesamt 17 Fälle bekannt. Zuletzt wurden im Januar 2016 auf einem Gartengrundstück in Frankfurt am Main mehrere illegale Habichtfallen sowie 8 lebende Greifvögel entdeckt und von der Polizei beschlagnahmt. Auch in diesem Fall wird sich der Fallensteller vor Gericht verantworten müssen.

Quelle, Komitee gegen den Vogelmord

 

10.000 Euro Belohnung zur Aufklärung der Tat

 

Toter Seeadler im Landkreis Stade

 

Der NABU Niedersachsen ist entsetzt: Im Landkreis Cuxhaven bei Neuhaus an der Oste wurde ein geschossener Seeadler entdeckt und geborgen. Am 12. Februar 2016 wurde das NABU-Artenschutzzentrum Leiferde über einen Totfund eines Seeadlers informiert.

 

  • Das beim Nestausbau getötete Seeadlerweibchen. - Foto: Joachim Neumann

  • Wer tut so etwas? Für sachdienliche Hinweise haben NABU und WWF eine Belohnung ausgesetzt. - Foto: Joachim Neumann

  • Ein schreckliches Bild bot sich Joachim Neumann, nachdem er den Adlerhorst erklettert hatte. - Foto: Joachim Neumann

  • Leider bestätigte sich der Verdacht: Das Seeadlerweibchen wurde durch einen Schuss getötet. - Foto: Joachim Neumann

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16. Februar 2016 - Der NABU Niedersachsen zeigt sich auch einen Tag nach Bekanntwerden des Totfundes eines weiblichen Seeadlers im Landkreis Stade entsetzt. Das Projektil, das den Seeadler getötet hat, konnte bislang nicht gefunden werden. Das Seeadlerweibchen nutzte den Horst, in welchem es tot aufgefunden wurde, schon seit Jahren gemeinsam mit ihrem Partner. Dieser Horst wurde, neben dem Haupthorst, als Ausweichhorst genutzt.

Das Komitee gegen den Vogelmord e.V., der NABU Niedersachsen, NABU-Gruppen, etliche Seeadlerfreunde sowie private Spender und der WWF haben sich bereiterklärt, eine Belohnung in Höhe von insgesamt 10.000 Euro für sachliche Hinweise zur Aufklärung des Vorfalls auszusetzen.

Der Seeadler wurde heute Nachmittag per Express vom NABU zur weiteren Sektion an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin geschickt. Mit Ergebnissen der Sektion wird in den kommenden Tagen gerechnet.

Auch das Niedersächsische Umweltministerium und das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium verurteilen den Abschuss des Seeadlers heute scharf.

Der NABU bittet um sachdienliche Hinweise und Beobachtungen, die Aufschluss über die Tat geben können. Gerne können Sie sich an Ihre zuständige Polizeibehörde wenden.

Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung können auch in Zukunft bei der vom Komitee gegen den Vogelmord eingerichteten Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR) unter 0160-5813445 oder edgar@komitee.de gemeldet werden.

 

Seeadler im Landkreis Stade geschossen

 

NABU und WWF setzen Belohnung zur Ergreifung des Täters aus

 

15. Februar 2016 - Diese Information bestätigte sich, als Joachim Neumann, Mitarbeiter des NABU-Artenschutzzentrum Leiferde und zertifizierter Baumkletterer, den Horstbaum bei Neuhaus / Oste (Landkreis Stade) bestieg. Ein Seeadlerweibchen lag mit durchschossenem Korpus tot im Nest. Der NABU bittet um Hinweise und Beobachtungen, die Aufschluss über die Tat geben können.

Peter Görke, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Adlerschutz Niedersachsen (AAN), Seeadlerbetreuer und –Experte, sowie Joachim Neumann waren nach einem Anruf des dortigen Adlerbetreuers Fritz Bechinger nach Neuhaus gefahren, um den Kadaver des toten Vogels zu bergen. Fritz Bechinger beobachtet den Horst schon seit einiger Zeit und hatte den toten Vogel bemerkt.

 

Am Horst angekommen stellte Joachim Neumann den toten Seeadler sicher und brachte ihn zu Boden. Das adulte, sehr kräftige Weibchen war bei sehr guter Kondition und hatte noch einen kleinen Ast im Schnabel. „Bei der Tätigkeit des Nestausbesserns ist das Adlerweibchen durch einen Schuss zu Tode gekommen“, berichtet Peter Görke, AAN. „Wir sind entsetzt und traurig, dass so etwas heute noch vorkommt. Bei 44 Seeadlerpaaren in Niedersachsen zählt jedes einzelne Individuum“.

Der Seeadler wird morgen Nachmittag per Express vom NABU zur weiteren Sektion an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin geschickt.

Das vorsätzliche Töten eines Greifvogels ist strafbar!

Der NABU Niedersachsen unterstreicht seine seit längerem erhobene Forderung nach Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität für Niedersachsen. „Greifvogelverfolgung verstößt gegen das Artenschutzrecht und muss konsequent und unnachgiebig verfolgt werden“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender in Niedersachsen. Dies sei in Niedersachsen aber nicht gewährleistet. Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden.

Der NABU Niedersachsen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass mit der gemeinsam mit der Jägerschaft unterzeichneten „Hannoverschen Erklärung gegen die illegale Greifvogelverfolgung“ vom 27. März 2007 eine klare Grundlage vorhanden ist: Jede Greifvogelverfolgung mit Gift, Fallen oder Waffen ist eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen bis hin zum Freiheitsentzug von fünf Jahren geahndet werden kann!

Der WWF, der NABU Niedersachsen sowie private Spender haben sich bereit erklärt, eine Belohnung zur Ergreifung des Täters auszusetzen.

Quelle: NABU Niesersachsen

 

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